Fördermittel für barrierefreie Bäder
Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung
Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen.
Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche
bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
Bodenbelag
rutschfest oder rutschhemmend
Badewanne
max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.
WC
Waschbecken
min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
WC
Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar
Bei allen Maßnahmen sollte die Möglichkeit zur späteren Nachrüstung gegeben sein.
Typische Ausstattungsmerkmale des barrierereduzierten Bades
- Schwellenlose Türen die nach außen öffnen oder Schiebetüren mit ausreichender Einstiegsbreite
- Rutschhemmende Fliesen
- Waschtisch flach und unterfahrbar, Höhe nach individuellem Bedarf montierbar
- Halte-, Stütz- und Klappgriffe, benutzerfreundliche Bedienhebel an den Armaturen
- Behindertengerechte Dusche: schwellenlos mit Duschhocker oder Klappsitz
- Kontrastreiche Gestaltung in Material und Farbe bei nachlassender Sehkraft
- Erhöht angebrachtes behindertengerechtes WC
- Niedrig angebrachte Spiegel und blendfreie, helle Beleuchtung für bessere Sicht
- Seniorenbadewanne mit Tür oder Sitzwanne